Was ist Assistenz?

Als Person mit Behinderung oder mit einem Pflege-Grad wollen Sie Ihren Alltag selbstbestimmt und eigenständig zuhause gestalten. Allein ist das oftmals nicht zu schaffen. Assistenz und Unterstützung im Alltag helfen Ihnen dabei.
Als pflegende Angehörige brauchen Sie Entlastung und Freiräume für eigene Belange. Assistenz und Unterstützung im Alltag können Ihnen dafür notwendige Auszeiten verschaffen.
Es gibt zwei Wege Unterstützung im Alltag zu bekommen
Die Pflege-Versicherung finanziert Leistungen zur
Unterstützung und Entlastung im Alltag.
Andere Leistungs-Träger finanzieren
Assistenz-Leistungen.
Zwei Formen von Assistenz
Menschen mit Behinderung oder Pflege-Bedarf brauchen eine individuelle Unterstützung im Alltag. Die Aufgaben und Einsatz-Gebiete von Assistenz sind deshalb vielseitig. Sie hängen von den Bedürfnissen und Wünschen der Person mit Einschränkung ab. Und von den Erfordernissen in der Familie.
Beim Unterstützungs-Bedarf unterscheidet man zwischen einfacher Assistenz und qualifizierter Assistenz. Einfache Assistenz wird auch kompensatorische Assistenz genannt. Das Wort kompensatorisch ist schwierig. Deshalb benutzen wir das Wort einfache Assistenz.
Einfache Assistenz
Einfache Assistenz ist eine „unterstützende Hand“ im Alltag.
Manche Menschen können wegen ihrer Einschränkung Tätigkeiten nicht oder nicht mehr selbst ausführen.
Assistenz-Kräfte können Tätigkeiten teilweise oder ganz übernehmen. Oder Personen mit Einschränkungen begleiten.
Für die einfache Assistenz ist eine fachliche Ausbildung der Assistenz-Kraft nicht notwendig.
Die Person mit Unterstützungs-Bedarf oder die Angehörigen lernen die Assistenz-Kraft selbst in der Praxis an.
Qualifizierte Assistenz
Eine Person mit einer psychischen Einschränkung oder einer Lern-Behinderung möchte etwas Neues für den Alltag lernen. Zum Beispiel: den Haushalt ohne Hilfe bewältigen. Dann kommt eine qualifizierte Assistenz in Frage.
Die Assistenz-Kraft unterstützt beim Erlernen neuer Fähigkeiten. Und übt neue Tätigkeiten mit der Person ein. Oder hilft dabei Fähigkeiten zu erhalten.
Zum Beispiel: die Wäsche selbstständig waschen. Oder einen Einkaufsplan für die Woche erstellen. Oder den Bus allein benutzen.
Hier hat die Assistenz eine beratende und anleitende Aufgabe.
Eine qualifizierte Assistenz benötigt eine fachliche Ausbildung im (heil-) pädagogischen oder psychologischen Bereich.
Bei Bedarf können mehrere Assistenz-Kräfte bei einer Person oder bei einer Familie zum Einsatz kommen.
Assistenz in unterschiedlichen Lebens-Bereichen:
- Schul-Assistenz/ Schul-Begleitung
- Studien- und Ausbildungs-Assistenz
- Arbeits-Assistenz
- Mobilitäts-Assistenz
- Freizeit-Assistenz
- Urlaubs- und Reise-Assistenz
- Kommunikations-Assistenz (Gebärden-Assistenz. Unterstützte Kommunikation, Taub-Blinden-Assistenz)
- Eltern-Assistenz für Eltern mit Behinderung
- Assistenz im Krankenhaus
- Zeitlich befristete (Vertretungs-) Assistenz
- 24-Stunden-Assistenz
- Budget-Assistenz
- Digitale Assistenz/ Virtuelle Assistenz

Aufgaben von einfacher Assistenz
- Den Alltag leben, planen und strukturieren
- Den Haushalt erledigen
- Soziale Kontakte gestalten - zum Beispiel Freundschaften oder die Teilnahme an Gruppen
- Am sozialen und kulturellen Leben teilhaben
- Pläne für das eigene Leben machen und verfolgen
- Die eigene Freizeit gestalten (auch Sport)
- Die Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneter Leistungen sicherstellen
- Bei Bedarf die Verständigung/ Kommunikation unterstützen
- Eltern mit Behinderung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.
(Aufgaben nach dem Sozial-Gesetzbuch 9, Paragraf 78)
Assistenz beantragen
Assistenz muss beantragt werden. Seit 2018 haben Menschen mit Behinderung einen Rechts-Anspruch auf Assistenz-Leistungen. Das Sozial-Gesetzbuch 9 regelt die Assistenz-Leistungen in den Paragrafen 78 und 113. Assistenz-Leistungen sind häufig eine Leistung zur sozialen Teilhabe. Einen Antrag können Sie bei der Eingliederungs-Hilfe stellen. Der Antrag kann per Telefon, mit einer E-Mail oder mit einem Brief gestellt werden.
Mit Klick auf diesen Button kommen Sie auf die Webseite des Landkreises Northeim.


Hilfe bei der Antrag-Stellung
Beratungs-Stellen helfen bei der Antrag-Stellung.
Mit Klick auf diesen Button kommen Sie auf die Webseite der Beratungs-Stellen.
Assistenz-Leistungen können Menschen auch in anderen Bereichen unterstützen. Zum Beispiel: Im Beruf (Arbeits-Assistenz), in der Schule (Schul-Assistenz), an der Universität oder in der Ausbildung. Dann ist vielleicht ein anderer Leistungs-Träger zuständig. Zum Beispiel: Die Arbeits-Agentur, das Integrationsamt, die Renten-Versicherung oder die Unfall-Versicherung.
Gut zu wissen:
Sie können Ihren Antrag auf Assistenz-Leistungen bei irgend-einem der Leistungs-Träger stellen. Egal bei welchem. Die Leistungs-Träger müssen dann untereinander klären: Wer ist zuständig? Ihr Antrag wird an den zuständigen Leistungs-Träger weiter-geleitet. Sie müssen nichts tun.
Erfahrung von Nicole
"Neulich war ich zusammen mit meiner Assistentin als Sprecherin zu einer Veranstaltung eingeladen. Ja, ich wäre natürlich auch allein gekommen. Aber es wäre sicherlich anders gelaufen – und sehr viel anstrengender. Meine Assistentin hat mich die halbe Stunde von unserem Heimatdorf zur Veranstaltung gefahren, und ich konnte unterwegs entspannen und die Gegend anschauen. Auch das ist für mich eine Entlastung."

